Als viertes Land hat Österreich 1989, nach Schweden, Finnland und Norwegen, das absolute Gewaltverbot in der Erziehung eingeführt.

Gewaltverbot in der Erziehung – aktuelle gesetzliche Regelung:

 

§ 137

(1) Eltern und Kinder haben einander beizustehen und mit Achtung zu begegnen. Die Rechte und Pflichten des Vaters und der Mutter sind, soweit nicht anderes bestimmt ist, gleich.

(2) Eltern haben das Wohl ihrer minderjährigen Kinder zu fördern, ihnen Fürsorge, Geborgenheit und eine sorgfältige Erziehung zu gewähren. Die Anwendung jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig. Soweit tunlich und möglich sollen die Eltern die Obsorge einvernehmlich wahrnehmen.

Vom "archaischen Züchtigungsrecht" zum "absoluten Gewaltverbot"

Hier ein Ausschnitt eines Artikels auf “www.gewaltinfo.at” von Dr. Ewald Filler, Kinder- und Jugendanwalt des Bundes:

Der lange Weg von der Abschaffung des einstigen “Züchtigungsrechts” bis hin zum heutigen, absoluten “Gewaltverbot” in der Erziehung.

Als viertes Land von aktuell 33 Staaten hat Österreich – nach Schweden (1979), Finnland (1983) und Norwegen (1987) – mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 1989 das Gewaltverbot in der Erziehung eingeführt.

Diesem wichtigen Schritt war eine Reihe von wegbereitenden Reformen zur Einschränkung der Gewaltanwendung in der Kindererziehung vorangegangen: So wurde mit der Neuordnung des Kindschaftsrechts im Jahr 1977 das vormalige Züchtigungsrecht der Eltern (§ 145 ABGB aF) beseitigt, wonach diese noch befugt waren, ” … unsittliche, ungehorsame oder die häusliche Ordnung störende Kinder auf eine nicht übertriebene und ihre Gesundheit unschädliche Art zu züchtigen” beseitigt.

Zuvor schon, nämlich im Jahr 1975, war der § 413 StG (Strafgesetz 1945) abgeschafft worden; diese Bestimmung hatte noch das elterliche Züchtigungsrecht legitimiert und lediglich in der Weise eingeschränkt, dass das „Recht der häuslichen Zucht in keinem Fall bis zu Misshandlungen ausgedehnt werden kann, wodurch der Gezüchtigte am Körper Schaden nimmt.“ Eindeutig stellte dann auch der § 47 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes 1974 klar:

“Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten.”

Seit dem Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (1982) sind körperliche Züchtigungen oder die erhebliche wörtliche Beleidigung auch im Bereich des Arbeitslebens junger Menschen ausdrücklich verboten (§ 22 Abs 1 KJBG: Maßregelungsverbot).

Eine erste echte Trendwende brachte der am 1.1.1978 eingeführte, nunmehr “alte” § 146a ABGB, der im Abschnitt “Von den Rechten zwischen Eltern und Kindern” festlegte, dass das “minderjährige Kind die Anordnungen der Eltern zu befolgen hat” und “die Eltern bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen haben”.

Da bei dieser damaligen sachten Gesetzesnovellierung jedoch davon abgesehen worden war, “festzulegen, in welcher Weise die Eltern ihre Anordnungen durchsetzen dürfen” (JAB 587 BlgNR 14. GP), erachteten die Kritiker der Idee der gewaltfreien Erziehung die Frage als ungeklärt, ob nicht doch auch weiterhin die körperliche oder psychische Züchtigung “in wohl verstandener Erziehungsabsicht“ gerechtfertigt sein könnte.

Diese Unklarheit bezüglich der zulässigen Interpretationsmöglichkeiten zur wahren Intention des Familienrechtsgesetzgebers wurde schließlich mit der Kindschaftsrechts-Reform 1989 beseitigt, indem im angefügten letzten Satz des (mittlerweile auch schon überholten) § 146a ABGB – konform mit der die Anwendung von Gewalt als Erziehungsmittel gegenüber minderjährigen Kindern ablehnenden Rechtsprechung der Höchstgerichte – ein absolutes Gewaltverbot in der Kindererziehung verankert wurde:

“Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen; die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig.”

Den gesamten Artikel finden Sie hier

So wirken 30 Jahre Gewaltverbot

In diesen 30 Jahren ist vieles gelungen. So hat sich die Einstellung zu Gewalt in der Erziehung deutlich verändert und wird von einem Großteil der Bevölkerung abgelehnt. Eine Studie aus 2014 des Bundesministeriums für Familie zeigt, dass alle Formen der körperlichen Gewaltanwendung deutlich weniger akzeptiert sind, als im Vergleichszeitraum 1977:

Schlagen mit der Hand (von 78% abgelehnt, ein Zuwachs bei der Ablehnung gegenüber 1977 von 51%), heftige Ohrfeigen (Ablehnung stieg um 34%), leichter Klaps (Ablehnung nahm um 30% zu).

Allerdings zeigt dieselbe Studie auch, dass Gewalt, die die Befragten selbst erlebt haben, ein zum Teil gegenteiliges Ergebnis bringt: So haben 62% der Befragten körperliche Züchtigung durch einen leichten Klaps selbst erlebt. Hier war insgesamt eine Zunahme um 14% im Vergleich zu 1977 zu beobachten. Auch andere körperliche Züchtigungen, wie auf die Finger schlagen, Ohrenziehen, Haarreißen usw. nahmen ebenfalls zu (plus 5%), ebenso Prügeln mit Gegenständen (plus 7%).

Aus diesem Ergebnis kann geschlossen werden, dass massive Gewalt in der Erziehung zwar weitläufig abgelehnt wird, aber immer noch passiert, dass leichtere Formen von Gewalt deutlich stärker abgelehnt werden, als noch 1977, aber zum Teil sogar ansteigen.

Besonders zugenommen haben die Erziehungsmittel ohne körperliche Einwirkung, längere Zeit nicht miteinander reden (plus 19%), böse sein und tadeln (plus 25%), schreien und ausschimpfen (plus 32%).

Eine Studie der möwe Kinderschutzzentren aus 2016 mit 1.000 Befragten belegt, dass verschiedene Formen psychischer Gewalt, wie zum Beispiel als Strafe nicht mit dem Kind reden, nur von 26% als Gewalt verstanden werden.

 

Quellen:

DAS RECHT AUF EINE GEWALTFREIE KINDHEIT 25 Jahre gesetzliches Gewaltverbot – eine Zwischenbilanz
http://www.high-level-global-conference-2016.com/wp-content/uploads/2017/03/Das_Recht_auf_eine_gewaltfreie_Kindheit.pdf

Studie Einstellung zu Gewalt und Missbrauch, die möwe Kinderschutzzentren
https://www.die-moewe.at/de/projekt/studie-einstellung-zu-gewalt-und-missbrauch