Hochstrittige Elternbeziehungen unterscheiden sich erheblich von streitenden Eltern – vor allem dadurch, dass hochstrittige Eltern die Bedürfnisse ihrer Kinder regelmäßig aus dem Blick verlieren und diese für sie daher nicht mehr handlungsleitend sind. Hochstrittige Eltern tendieren dazu, bedeutsame Wünsche ihrer Kinder nicht mehr zu beachten und deren Äußerungen zu überhören. Hochstrittige Eltern sind häufig nicht mehr in der Lage, für beide akzeptable Lösungen für ihre Kinder zu finden und gemeinsame Entscheidungen zu treffen, sondern neigen dazu, ihre Sichtweisen durch die Einbeziehung von Gerichten und Fachkräften aus beratenden oder therapeutischen Arbeitsfeldern durchzusetzen und Allianzen im Kampf gegen den anderen Elternteil zu suchen. Hochstrittige Eltern erwarten von Fachkräften Unterstützung gegen den anderen Elternteil und werten diese als Verbündete des anderen ab, falls sie ihre Auffassungen nicht teilen.
Aus vielen Gründen müssen für eine wirksame und kindernutzenorientierte Erziehungsberatung im Kontext von hochstrittigen Elternsystemen die Beratungsziele, das Setting und die angewendeten Interventionsformen angepasst werden.
Im Mittelpunkt unseres Seminars stehen daher folgende Themen:
- Auswirkungen der hochstrittigen Konfliktaustragung auf das Erleben der Eltern, ihr Erziehungsverhalten und ihre Konfliktlösungsfähigkeiten
- Spezifische Konsequenzen der Hochstrittigkeit für die Arbeit mit betroffenen Eltern
- Aufgaben und Ziele der Erziehungsberatung in einem Zwangskontext
- Die aktuelle Rechtsprechung zur gerichtlich angeordneten Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 AußStrG
- Welche Anpassung des Settings und welche Weiterentwicklung der Methoden ist für eine Erziehungsberatung mit hochstrittigen Eltern zur Entlastung der Kinder erforderlich?
- Wie können die positiven Anteile der Eltern-Kind-Beziehung in der Beratung wiederhergestellt werden?
- Möglichkeiten und Grenzen der Beratungsarbeit mit hochstrittigen Eltern
- Umgang der Erziehungsberater:innen und des Gerichts mit einer Verweigerungshaltung von Eltern in der Beratung und mit Versuchen, Fachkräfte in die familiäre Konfliktdynamik hineinzuziehen
- Einschränkung der Obsorge durch die Auflage der Absolvierung einer Erziehungsberatung gemäß § 181 ABGB?
- Wer zahlt die angeordnete Erziehungsberatung? Überlegungen zu einer heiklen Judikaturlinie
Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Ass.-Prof.in Dr.in Sabine Völkl-Kernstock
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)
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