Kinder als Opfer von Gewalt und Kinder als Zeugen von Gewalt. Kinder benötigen Erklärungen für das Unfassbare in ihrem Leben und Begleiter:innen, die Antworten auf ihre Fragen zu geben vermögen. Begleiter:innen, die Traumafolgen nach Gewalterfahrungen richtig einschätzen und mit Ängsten, Fantasien und Schuldgefühlen der Kinder offen und wahrhaftig umgehen können. Begleiter:innen, die über zivil- und strafrechtliches Wissen verfügen, rasch und effizient für Rechtsschutz sorgen und Kindern in Gerichtsverfahren Sicherheit und Stütze geben können.
Ein Seminar über Wunden auf der Seele, geeignete Therapiekonzepte und wirksamen Rechtsschutz für gewaltbetroffene Kinder. Über den heiklen Spannungsbereich zwischen Kinderschutz und Strafverfolgung, die Anzeigeerstattung und wesentliche Überlegungen vor dieser Entscheidung. Über spezielle Straftatbestände, Verjährungsbestimmungen und strafrechtliche Maßnahmen nach Gewalt an Kindern oder ihren Bezugspersonen. Über gerichtliche Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz und nach kindschaftsrechtlichen Bestimmungen. Über juristische und psychosoziale Prozessbegleitung und das Zusammenwirken der beteiligten Professionen zur Verringerung der Belastungen für Kinder. Über Mitteilungspflichten an die Kinder- und Jugendhilfe bei Gewaltverdacht und deren Handlungskompetenzen zum Schutz betroffener Kinder. Und vor allem über die Frage, was es konkret braucht, damit es Kindern in Pflegschafts- und Strafverfahren nach Gewalt etwas besser geht.
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Dr.in Gertrude Bogyi & Mag.a Petra Smutny
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)