Ein fünfköpfiges multiprofessionelles Team bildet den engagierten Vorstand des Bundesverbandes:

Aus der Praxis der täglichen Kinderschutzarbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien ist es uns möglich, Problemstellungen, Trends und Entwicklungen an der Basis zu erkennen, zu reflektieren und in den sozialpolitischen Diskurs einzubringen (vgl. auch Jahresberichte der einzelnen Mitglieder-Organisationen).

Aus diesem Grund sehen wir uns als Interessensvertretung auf einer fachlich qualifizierten Basis, wenn es um die Entwicklung oder Bewertung kinderschutzrelevanter Gesetzesinitiativen oder Rahmenbedingungen von psychosozialen Hilfeangeboten geht.

Unsere Tätigkeitsfelder und Arbeitsschwerpunkte begründen sich aus der UN-Kinderrechtskonvention, insbes. Artikel 3 und 19, für welche wir als Freie Träger der Jugendwohlfahrt, den Auftrag haben, Familien dabei zu unterstützen diese umzusetzen.

Mag.a Petra Birchbauer

Vorsitzende

Bereichsleitung Kinderschutz und Kinder- und Jugendhilfe
Leitung Prozessbegleitungsstelle für Kinder und Jugendliche
bei RdK Steiermark GmbH

Mag.a Hedwig Wölfl

Stv. Vorsitzende

Geschäftsführerin und fachliche Leiterin in der
Kinderschutzorganisation die möwe

Thomas Graf MSc

Kassier

Fachlicher Leiter Kidsnest Kinderschutzzentren Waldviertel

Sonja Farkas

Kassier Stellvertreterin

Geschäftsführerin und fachliche Leiterin Kinderschutzzentrum Wigwam in Steyr, OÖ

Mag.a Dr.in Petra Sansone, MAS

Schriftführerin

Geschäftsführerin der Tiroler Kinder und Jugend GmbH – Prävention Beratung Begleitung Schutz

Mit der Generalversammlung 2021 wurde der Fachbeirat Kinderschutz ins Leben gerufen.

Die Aufgaben des Fachbeirats Kinderschutz umfassen die Aufbereitung, Entwicklung und Konkretisierung der fachlichen Positionen des Bundesverbandes auf der Basis allfälliger Beschlüsse und Anträge des Fachausschusses der Kinderschutzzentren.

Hier werden Kinderschutzthemen für die fachliche Arbeit in den Kinderschutzzentren und das fachpolitische Lobbying des Bundesverbandes aufbereitet und entsprechende Positionspapiere entwickelt.

Der Fachbeirat Kinderschutz kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Arbeitsgruppen initiieren, an denen sich sämtliche Fachkräfte aus den Kinderschutzzentren beteiligen können.

Der Fachbeirat Kinderschutz ist das beratende Gremium des Vorstands und hat vorbehaltlich dem Veto des Fachausschusses gegenüber dem Vorstand auch inhaltlich-fachliche Entscheidungsbefugnisse.

Aktuelle Mitglieder im Fachbeirat Kinderschutz sind:

  1. Monika Benisch (Kinderschutzzentrum Balance Gmunden, OÖ)
  2. Mag.a Irmgard Binter (Kinderschutzzentrum Delfi Villach, Kärnten)
  3. Mag.a Sabrina Galler (Kinderschutzzentrum Salzburg)
  4. Mag.a Irene Kautsch (Kinderschutzzentrum die möwe, St. Pölten, NÖ)
  5. Sabine Kühberger (Kinderschutzzentrum Vöcklabruck, OÖ)
  6. Trude König (Unabhängiges Kinderschutzzentrum Wien)
  7. Mag.a Astrid Lanza (Kinderschutz Tirol)
  8. Christian Nobis (Kinderschutzzentrum Linz, OÖ)
  9. Mag.a (FH) Theresia Ruß (Kidsnest Kinderschutzzentrum Amstetten, NÖ)
  10. Mag.a Dr.in Elisabeth Schweitzer (Kinderschutzzentrum Deutschlandsberg, Steiermark)
  11. Gabriella Walisch (Kinderschutzzentrum Graz, Steiermark)

Der Fachausschuss ist das Beschlussgremium des Fachaustausches der Kinderschutzzentren.

Er nominiert die Mitglieder des Fachbeirats Kinderschutz, dessen Aufgabe die Aufbereitung, Entwicklung und Konkretisierung  der fachlichen Positionen des Bundesverbandes auf der Basis allfälliger Beschlüsse und Anträge des Fachausschusses der Kinderschutzzentren ist.

Die Beschlüsse des Fachausschusses müssen im Vorstand des Bundesverbandes in seiner nächsten Sitzung behandelt werden, und der Vorstand ist darüber dem Fachausschuss berichtspflichtig.

In inhaltlichen Fragen hat der Fachausschuss ein Vetorecht bei den Beschlüssen des Vorstandes, er ist beim Vorstand sowie an der Generalversammlung antragsberechtigt und berichtspflichtig.

Der Fachausschuss tagt mindestens einmal pro Kalenderjahr im Rahmen des Fachaustausches.

Mitglieder des Fachausschusses werden nicht von der Generalversammlung gewählt, sondern bestehen aus den teilnehmenden Vertreter/innen der Kinderschutzzentren der ordentlichen Mitglieder, von denen jedes Kinderschutzzentrum je eine Stimme repräsentiert. Kinderschutzzentren, die keine Mitglieder sind und am Fachausschuss teilnehmen wollen, können jederzeit ihren Wunsch zur Teilnahme und Mitarbeit schriftlich bekanntgeben. Über die Teilnahmeberechtigung entscheidet der Fachausschuss mit einfacher Mehrheit.