m Zentrum des Seminars steht auch in diesem Jahr eine umfassende Darstellung besonders aktueller und häufig wiederkehrender Themen des Kindschaftsrechts. Die Auswahl orientiert sich an derzeitigen Rechtsentwicklungen und neuen Gerichtsentscheidungen, deren Inhalte und Auswirkungen auf die Arbeit im Familienrecht anschaulich und praxisnah erläutert werden.
Aus dem Inhalt:
› Obsorge beider Eltern nach Trennung und Scheidung: Wie viel Kooperation ist erforderlich, genügen SMS und warum (nicht)?
› Obsorgeregelung im Hochkonflikt: die Vertretbarkeit der gemeinsamen Obsorge und ihre Grenzen
› Änderung der Obsorge: Welche neuen Umstände sind nach der Rechtsprechung „gewichtig“?
› Obsorgeentziehung wegen Überforderung von Eltern im Lockdown?
› Die Stellung von Pflegeeltern und Großeltern im Obsorgestreit
› Wesentliche Kriterien für die Festlegung der hauptsächlichen Betreuung
› Schutzimpfungen für Kinder während der Corona-Pandemie: Rechtliche Problemstellungen und Lösungsansätze
› Voraussetzungen für Auflagen und Verbote bei der Ausübung des Kontaktrechts
› Kontaktrechte mit Übernachtungen bei Kleinkindern?
› Ausschluss des Kontaktrechts ohne Regelung einer Besuchsbegleitung?
› Die zumutbare Rückkehr des betreuenden Elternteils in den Herkunftsstaat nach dem HKÜ und ihre Ausnahmen
› Drei Themen zum Kindesunterhalt
Die Teilnehmer*innenzahl ist aufgrund der geltenden Corona-Bestimmungen derzeit auf 15 Personen beschränkt.
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 180,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)