Im Zentrum dieses Seminars stehen tiefenpsychologische Grundlagen zum Verständnis der Situation des Kindes im Kontaktrechtsstreit seiner Eltern und zur großen Bedeutung, dem Kind die Eltern zu erhalten, die Judikatur zu Verhaltenspflichten der Eltern sowie zur kindlichen Kontaktverweigerung und Lösungsansätze für aussichtslos scheinende Fälle.
Welche Auswirkungen hat es, wenn das Kind tatsächlich in den Mittelpunkt gestellt wird? Welche (bewussten oder unbewussten) Motive und Triebfedern der Eltern werden bei Kontaktverweigerung wirksam? Wie verändert sich die Wahrnehmung der Kinder in Abhängigkeit von Altersstufen? Warum muss aus entwicklungspsychologischer Sicht die Bindungsfürsorge – über die bloße Bindungstoleranz hinaus – das Ziel sein? Welche Umstände können einen vorläufigen Ausschluss des Kontaktrechts rechtfertigen? Und: Welche Konzepte können Veränderungen bewirken, wenn die rechtlichen Instrumente an ein Ende gelangen?
Die Teilnehmer*innenzahl ist aufgrund der geltenden Corona-Bestimmungen derzeit auf 12 Personen beschränkt. (Ausgebucht – Anmeldung auf Warteliste möglich)
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Mag.a Irina Posteiner-Schuller, MA
Kosten: 180,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)