Können wir die Wahrheit erkennen? Lassen sich erfundene Darstellungen und erlebnisbegründete Aussagen voneinander unterscheiden? Gibt es sichere Lügenmerkmale? In vielen familienrechtlichen und strafgerichtlichen Verfahren stehen einander die Schilderungen der Beteiligten gegenüber. Das Dilemma „Aussage gegen Aussage“ gehört zu den schwierigsten Aufgaben, die in Ermittlungsverfahren und Prozessen zu lösen sind. Die aussagepsychologische Begutachtung kann maßgebliche Beiträge dazu leisten, die Frage nach der Fundiertheit und der Substanz solcher Angaben zu klären. Wie kann die Qualität einer konkreten Aussage mit den wissenschaftlichen Methoden der Glaubhaftigkeitsbegutachtung beurteilt werden? Was ist Suggestion und welche Bedeutung haben suggestive Einflüsse bei Befragungen in Gerichtsverfahren? Wie entstehen Scheinerinnerungen und weshalb machen sie die Suche nach der Wahrheit so schwierig? Und: Welche Besonderheiten sind bei der aussagepsychologischen Begutachtung von Kindern zu beachten?
Die Teilnehmer*innenzahl ist auf 12 Personen beschränkt.
Vortragende:
Dipl.-Psych. Claudia Wendorf
Fachpsychologin für Rechtspsychologie, Gerichtssachverständige, Mitbegründerin des Zentrums für Aussagepsychologie Berlin
Kosten:
380,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)
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