Präambel:

Die Qualitätskriterien in der vorliegenden Form sind ein gemeinsames Produkt der Kinderschutzzentren des Bundesverbandes, verabschiedet vom Fachausschuss des Bundesverbandes der österreichischen Kinderschutzzentren am 25.11.2011 in Salzburg.
Sie sind das Ergebnis eines gemeinsamen kontinuierlichen Reflexionsprozesses über Jahre im Rahmen des Fachaustausches der österreichischen Kinderschutzzentren und wurden im Herbst 2016 überarbeitet.

Die Qualitätskriterien sind als Zielvorstellungen zu verstehen, zu denen sich die Mitgliederorganisationen bekennen. In diesem Sinne verstehen wir diese auch als Forderungskatalog nach außen, um im Dialog mit der Politik die Finanzierung der von uns formulierten Qualitätskriterien zu erreichen bzw. sicherstellen zu können. Abweichungen in einzelnen Punkten von den gemeinsam formulierten Kriterien in manchen Kinderschutzzentren können auf Grund regionaler Besonderheiten und auf Grund mangelnder finanzieller Ressourcen vorkommen. Die Erfüllung der Qualitätskriterien in allen Punkten ist daher keine Voraussetzung für die Aufnahme und Mitgliedschaft im Bundesverband. Daher soll mit dem am 25.11.2011 gefassten Beschluss auch nicht die fachliche Arbeit der Kinderschutzzentren in Frage gestellt werden, die aus den oben genannten Gründen die Qualitätskriterien nicht erfüllen.

Die Entwicklung der Qualitätskriterien ist mit diesem Papier jedoch nicht abgeschlossen. Wir sehen vielmehr die Verpflichtung, diese im Dialog mit  Trägerorganisationen, Aufsichtsbehörden und SubventionsgeberInnen ständig auf Basis unserer Erfahrungen und im Lichte wissenschaftlicher Erkenntnisse weiter zu entwickeln.

 

Qualitätskriterien für österreichische Kinderschutzzentren

 

Primäre Aufgabe eines Kinderschutzzentrums ist das Angebot von Beratung, Krisenintervention und Psychotherapie in Fällen von Gewalt oder Verdacht auf Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Gegebenenfalls werden Prozessbegleitung, Besuchsbegleitung und Kinderbeistand angeboten. Diese Angebote richten sich an betroffene Kinder und Jugendliche selbst, deren Familien und Bezugspersonen, einschließlich der Personen, von denen Gewalt ausgeht, sowie an alle, die in ihrer beruflichen Arbeit oder privat mit dem Problem der Gewalt an Kindern und Jugendlichen konfrontiert werden. Unter Gewalt verstehen wir körperliche, psychische und sexuelle Gewalt sowie Vernachlässigung.

Multiprofessionelle Teams bieten ein hilfe- und entwicklungsorientiertes Unterstützungsangebot , das so gestaltet sein soll, dass die KlientInnen es als Hilfe annehmen und sich aktiv darauf einlassen können. Dazu ist es notwendig, die KlientInnen als autonome Wesen zu achten und sie in ihren gesamten Lebenszusammenhängen zu verstehen.

In ihrer Arbeit setzen sie auf die Ressourcen der KlientInnen und auf die Entwicklung
von individuellen Lösungsmodellen. Ihre Aufgabe ist, die Konflikte und Probleme anzusprechen, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährden und die KlientInnen in der Wahrnehmung und Ausübung ihrer diesbezüglichen spezifischen Verantwortung zu fördern. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der Schutz des Kindes nur in Zusammenarbeit mit dem Bezugssystem gesichert werden kann. Die Vernetzung und Koordination der Hilfssysteme ist ein Erfordernis professioneller Arbeit.

Die Beratung und therapeutische Arbeit der Kinderschutzzentren geht von einem Verständnis aus, das Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in einem Kontext psychischer, sozialer, ökonomischer und gesellschaftlicher Zusammenhänge sieht. Daher ist über die Einzelfallarbeit hinaus der Auseinandersetzung mit den Bedingungen für die Entstehung von Gewalt Rechnung zu tragen. Kinderschutzzentren stellen daher auch
Präventions- und Fortbildungsangebote, und beteiligen sich auch an der öffentlichen Diskussion und an Forschungsprojekten.

 

Die Qualitätskriterien für die österreichischen Kinderschutzzentren:

 

1. Inhaltliche Kriterien

Die Arbeit der Teams umfasst Beratung und psychotherapeutische Angebote an
Betroffene und HelferInnen, Vernetzung von Hilfsangeboten (u.a. HelferInnenkonferenz), sowie die kontinuierliche fachliche und gesellschaftspolitische Auseinandersetzung mit unserer Arbeit und entsprechender Öffentlichkeitsarbeit. Wichtige Qualitätsmerkmale sind die Dokumentation der Fallarbeit, regelmäßige Team- und Fallbesprechung, Supervision, Weiterbildung und die ständige Weiterentwicklung von Arbeitsansätzen. Darüber hinaus sollen sich Kinderschutzzentren in den Bereichen Prävention, Forschung und Weiterbildung engagieren.

Für die inhaltliche Arbeit lassen sich folgende Prinzipien formulieren:

Hilfeorientierung

Die Kinderschutzzentren definieren sich als Beratungs- und Psychotherapieeinrichtungen und grenzen sich als solche gegen Kontroll-,
Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben ab. Die Ausübung von Gewalt wird
primär als Ausdruck eines Persönlichkeits- oder Beziehungsproblems vor dem
Hintergrund gesellschaftspolitischer und familiärer Machtverhältnisse verstanden, die mit Strafe bzw. Strafandrohung allein nicht zu lösen ist. Von Seiten der
Kinderschutzzentren werden daher grundsätzlich keine Strafanzeigen erstattet. Das schließt nicht aus, KlientInnen bei diesbezüglichen Entscheidungen zu beraten und sie in solchen Verfahren zu begleiten.

Hilfe zur Selbsthilfe

Die Kinderschutzzentren sehen ihre Aufgabe darin, Impulse zu setzen und
Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den KlientInnen ermöglichen,
eigenverantwortlich ihren Handlungsspielraum zu erweitern, die eigenen Ressourcen zu nützen und im größtmöglichen Ausmaß selbst den Schutz und das Wohl des Kindes zu sichern.

Psychodynamische und am sozialen Bezugssystem orientierte Sichtweise

Im Mittelpunkt der Arbeit von Kinderschutzzentren stehen die Bedürfnisse und das
Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung der familiären
Strukturen. Sie versuchen, mit den Betroffenen Ursachen und Wirkungen von Gewalt in der Komplexität ihrer objektiven und subjektiven Bedeutung zu verstehen und gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten. Gemeinsam bedeutet auch, mit den für die Kinder und Jugendlichen verantwortlichen Personen Situationen und Probleme zu klären und den Schutz der Betroffenen zu sichern. Das Verständnis von Gewaltdynamiken in sozialen Bezugssystemen impliziert die Beschäftigung mit allen am Konflikt beteiligten Personen.

Freiwilligkeit

Das Beratungs- bzw. Psychotherapieangebot der Kinderschutzzentren ist ein
Angebot, bei dem die KlientInnen entscheiden, ob sie es annehmen wollen oder
nicht. Die eigene Entscheidung, sich Hilfe zu holen bzw. anzunehmen, ist ein
wichtiger Schritt in einem Veränderungsprozess. Das schließt nicht aus, aktiv auf
KlientInnen zuzugehen bzw. auch dann Angebote zu machen, wenn KlientInnen
unter Druck oder Auflagen von Behörde und Gericht in Kontakt mit den Kinderschutzzentren kommen. Obwohl die Verantwortung für ihr Handeln immer bei den KlientInnen bleibt, gibt es Grenzen und Bedingungen, die von BeraterInnen als Voraussetzung für die Zusammenarbeit gesehen werden.

Diese Position bedeutet, bei Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen, und wenn keine Einigung mit den für die Kinder und Jugendlichen Verantwortlichen möglich ist, gemäß § 37 KJHG 2013, Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung zu erstatten, um den Schutz des Kindes und der Jugendlichen zu gewährleisten. Über Meldungen an die Jugendhilfe werden die KlientInnen informiert, notfalls erfolgt die Meldung auch ohne deren Zustimmung.

Vertraulichkeit 

Die Verschwiegenheitspflicht betrifft alle MitarbeiterInnen der  Kinderschutzzentren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und ist auch gegenüber dem Rechtsträger wirksam. Bei Kriseninterventionen und Beratungen werden Informationen über Beratungsinhalte nur bei Gefährdung an Dritte und nur mit Wissen der KlientInnen, weitergegeben. Auf Wunsch der KlientInnen ist anonyme Beratung möglich.

2. Materielle und organisatorische Kriterien

    •  Getrennte Räume für Verwaltung/Organisation und bedarfsgerechte Räumlichkeiten für Beratung und Psychotherapie.
    • Mindestens 120 Wochenstunden FachmitarbeiterInnen. Das Stundenausmaß pro angestellter MitarbeiterIn soll 20 Wochenstunden nicht unterschreiten und mindestens 80% der Wochenstunden sollen durch Angestellte abgedeckt sein.
    • Qualifikationserfordernisse: DiplomsozialarbeiterIn bzw. Mag. FH für Soziale Arbeit, Klinische PsychologIn, PsychotherapeutIn;
    • Multiprofessionelle Teamarbeit wird durch regelmäßige Teamsitzungen gewährleistet.
    • Die fachliche Leitung kann nur mit einem/ einer FachmitarbeiterIn besetzt werden.
    • Die Erreichbarkeit muss an vier Tagen pro Woche jeweils durch mehrstündige Öffnungszeiten und telefonische Bereitschaft gegeben sein, wobei jeweils mindestens ein/e FachmitarbeiterIn anwesend sein muss.
    • Länge und Dauer von Beratungs- und Psychotherapieangeboten haben sich an den inhaltlichen Erfordernissen des jeweiligen Falles auszurichten und dürfen keinen starr vorgegebenen Begrenzungen unterworfen sein.
    • Die fachlich-inhaltliche Autonomie der Fallarbeit und des Teams ist sicherzustellen.
    • Eine Trägerschaft oder Angliederung an öffentliche bzw. hoheitsrechtliche Stellen ist ausgeschlossen.
    • Die Angebote müssen für die KlientInnen kostenfrei sein.

Neben diesen Kriterien sind die Bereitschaft, sich offen mit den Inhalten und der Praxis der Kinderschutzarbeit auszutauschen und die Kooperation zwischen den österreichischen Kinderschutzzentren eine Grundvoraussetzung für die gemeinsame Qualitätsentwicklung.

Die wird durch den jährlichen Fachaustausch und Fachausschuss gewährleistet, zu dem die einzelnen Kinderschutzzentren ihre FachmitarbeiterInnen entsenden.

Überarbeitung Lassenberger Okt. 2016

Qualitätskritierien der Österreichischen Kinderschutzzentren Überarbeitung 2016

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Juni 2022
Grenzverletzungen und Übergriffe können überall dort passieren, wo Erwachsene mit Kindern leben oder arbeiten. Kinder erleben am häufigsten Gewalt im eigenen Zuhause bzw. in ihrem nahen Umfeld – immer wieder auch in Einrichtungen und Organisationen.

Werden Fälle von Gewalt bekannt, lässt das kaum jemanden unberührt und der Wunsch zu helfen taucht auf. Besonders groß ist dabei die Hoffnung, einfache Antworten und Lösungen zu erhalten, um Kinder zu schützen, aber die Komplexität von Gewaltdynamiken erfordert ein differenziertes Vorgehen.

Wenn man sich Sorgen um ein Kind macht, ist es wichtig zu wissen, an wen man sich wenden kann, und Kriterien zu haben, die eine seriöse Kinderschutzorganisation von anderen unterscheidet.

Die hier detailliert gelisteten Qualitätskriterien der Österreichischen Kinderschutzzentren sollen dabei eine Orientierungshilfe sein:

Qualitätskriterien der Österreichischen Kinderschutzzentren 2022