Pressekonferenz 29.04.2026
PRESSEINFORMATION anlässlich der Pressekonferenz des Bundesverbands Österreichischer Kinderschutzzentren, 29. April 2026, 9.30 Uhr, online – Sperrfrist 29.4.2026, 10.30 Uhr
Kinderschutz bei sexualisierter Gewalt: Zwischen Krise und Verantwortung
Wien, 29.4.2026 - Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist eine schwerwiegende Form der Kindeswohlgefährdung und stellt Fachpraxis, Politik und Gesellschaft vor erhebliche Herausforderungen. Im Rahmen einer Pressekonferenz im Vorfeld der 4. Kinderschutztagung des Bundesverbands Österreichischer Kinderschutzzentren wurden aktuelle Daten und Forschungsergebnisse präsentiert, die sowohl das Ausmaß der Betroffenheit als auch strukturelle Lücken in Prävention, Intervention und Versorgung deutlich machen.
Sexualisierte Gewalt und Missbrauch sind schwerste Formen von Kindeswohlgefährdung
Petra Birchbauer, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Österreichischer Kinderschutzzentren, ordnet die Dimension des Problems ein: „Sexueller Missbrauch und sexualisierte Gewalt gehören zu den schwersten Formen der Kindeswohlgefährdung, die erhebliche Folgen für das jeweilige Kind haben können – insbesondere, wenn Kinder nicht entsprechende Unterstützung bekommen.“
Verfügbare Daten verdeutlichen die Größenordnung: Laut Statistik Austria sind 7,1 % der Mädchen unter 15 Jahren von sexualisierter Gewalt betroffen. Erste Übergriffe finden dabei häufig bereits im frühen Kindesalter statt – 13 % vor dem 6. Lebensjahr, 41 % zwischen 6 und 10 Jahren und 45 % zwischen dem 11. und 15. Lebensjahr. Für Buben liegen aktuell keine vergleichbaren Prävalenzdaten vor. In der polizeilichen Anzeigestatistik 2025 sind 44 % aller Betroffenen von Sexualdelikten minderjährig; unter Einbeziehung junger Erwachsener bis 21 Jahre steigt dieser Anteil auf 55 %. „Diese Zahlen verdeutlichen das erhebliche Ausmaß, in dem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von sexualisierter Gewalt betroffen sind“, so Birchbauer.
Geringe Offenlegungsquote durch Scham, Schuldgefühle und Abhängigkeitsverhältnisse
Ein wesentlicher Teil der Gewalt findet im sozialen Nahraum statt. Etwa 75 % der Fälle werden durch Personen aus dem familiären oder nahen Umfeld verübt. Gleichzeitig wenden sich nur rund 5 % der Betroffenen direkt an Behörden oder spezialisierte Einrichtungen. Diese geringe Offenlegungsquote wird unter anderem mit Scham, Schuldgefühlen und Abhängigkeitsverhältnissen erklärt. Birchbauer betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit struktureller Maßnahmen: „Es braucht österreichweite Sensibilisierungsmaßnahmen, etwa in Form von kontinuierlichen Kampagnen.“
Auch Bezugspersonen benötigen Zugang zu Unterstützungsangeboten
Neben Prävention und Aufklärung ist der Ausbau von Unterstützungsstrukturen zentral. „Betroffene Kinder und Jugendliche, aber auch deren Bezugspersonen benötigen raschen Zugang zu spezialisierten Unterstützungsangeboten wie insbesondere Beratung, Krisenintervention sowie psychosoziale und therapeutische Begleitung.“, so Birchbauer.
Forschungsprojekt „Elternschaft nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend“
Die langfristigen Folgen sexualisierter Gewalt werden im Kontext von Elternschaft deutlich. Bianca Nagel, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitut zu Geschlechterfragen (SoFFI-Berlin) / Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) sowie an der der Alice Salomon Hochschule Berlin, verweist auf Ergebnisse eines Forschungsprojekts mit über 600 Betroffenen: „Die Folgen von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend können komplex und langfristig sein und betreffen oft das gesamte Leben.“
Eigene Betroffenheit beeinflusst die Entscheidung für eine Elternschaft
Die Studie zeigt, dass rund ein Drittel der Befragten angibt, dass die eigene Betroffenheit die Entscheidung für oder gegen Kinder beeinflusst hat. Etwa drei Viertel der Teilnehmenden hatten bereits Kinder. Gleichzeitig berichten 70 % der Befragten von täglichen Nachwirkungen der erlebten Gewalt. Über ein Drittel hat eigene Therapie- oder Beratungsangebote zugunsten der Kinderbetreuung zurückgestellt.
„Viele Eltern stellten sich die grundlegende Frage, ob sie als Betroffene überhaupt gute Eltern sein könnten“, beschreibt Nagel ein zentrales Ergebnis der Studie. Unsicherheiten betreffen unter anderem den Umgang mit Nähe, Fragen der Erziehung sowie die Sorge vor einer möglichen Weitergabe von Belastungen an die nächste Generation.
Studie zeigt Resilienz und Ressourcen betroffener Eltern und Stellenwert von Prävention
Gleichzeitig zeigt die Studie vorhandene Ressourcen. „Trotz der Belastungen zeigt die Studie aber auch vielfältige Kompetenzen, Resilienz und Ressourcen der betroffenen Eltern“, so Nagel. Viele Befragte messen Prävention einen hohen Stellenwert bei und sehen sich in der Lage, ihre Kinder über Risiken aufzuklären.
Differenzierter Unterstützungsbedarf für Eltern, die sexualisierte Gewalt erlebt haben
Für die Praxis ergibt sich daraus ein differenzierter Unterstützungsbedarf. Nagel formuliert: „Betroffene Eltern sollten in Angeboten der Eltern- und Familienbegleitung explizit und sichtbar als Zielgruppe genannt werden.“ Darüber hinaus wird eine traumasensible Ausrichtung von Angeboten sowie eine bessere Vernetzung relevanter Institutionen empfohlen.
Tabuthemen: Von sexualisierter Gewalt betroffene Buben und sexualisierte Gewalt zwischen Geschwistern
Peter Caspari, wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Praxisforschung und Projektberatung in München, lenkt im Rahmen des Medientermins den Blick auf Tabuthemen: Buben, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, und sexualisierte Gewalt zwischen Geschwistern.
Studien zufolge sind 5 bis 10 % der männlichen Bevölkerung von sexualisierter Gewalt betroffen. Gleichzeitig bestehen weiterhin stereotype Annahmen über männliche Betroffene, die laut des Experten nicht stimmen. „Buben können sich gegen sexualisierte Gewalt nicht besser wehren als Mädchen“, stellt Caspari klar.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf sexualisierter Gewalt zwischen Geschwistern. Hier gehen Schätzungen davon aus, dass zwischen 1,5 und 7 % der Bevölkerung entsprechende Erfahrungen gemacht haben. Caspari weist darauf hin: „Es gibt Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass sexualisierte Gewalt zwischen Geschwistern die häufigste Form von sexualisierter Gewalt ist.“ Gleichzeitig bestehen in diesem Bereich hohe Aufdeckungshürden und Unsicherheiten im fachlichen Umgang.
Rolle der weiblichen Täterinnen sexualisierter Gewalt noch wenig erforscht
Auch die Rolle weiblicher Täterinnen ist bislang unzureichend berücksichtigt. Dirk Bange, Leiter des Amtes für Familie der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg, verweist auf internationale Studien, nach denen 5 bis 10 % der betroffenen Mädchen und 10 bis 20 % der betroffenen Buben von Frauen missbraucht werden. „Über weibliche Täterinnen bei sexualisierter Gewalt wird zu wenig gesprochen und geforscht“, so Bange.
Gesellschaftliche Vorstellungen über Geschlechterrollen, insbesondere jene der fürsorgenden Mütter, tragen dazu bei, dass entsprechende Fälle seltener erkannt werden. Für betroffene Kinder bedeutet dies zusätzliche Hürden bei der Offenlegung. „Die Kinder befürchten zu Recht, dass sie nicht ernst genommen werden bzw. ihnen nicht geglaubt wird“, betont Bange.
Keineswegs agieren Täterinnen immer zusammen mit einem Mann. Nach den derzeitig vorliegenden Studien verübt eine Mehrheit von ihnen die sexualisierte Gewalt allein. Die Formen der sexualisierten Gewalt durch weibliche Täterinnen sind denen männlicher Täter sehr ähnlich. Auch diese beiden Fakten widersprechen den gängigen Vorstellungen.
Zeitgemäßer Kinderschutz im digitalen Raum berücksichtigt sowohl Schutzbedarf als auch Entwicklungsrechte von Kindern und Jugendlichen
Sexualisierte Gewalt findet vermehrt auch im digitalen Raum statt. Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen hebt die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands Österreichischer Kinderschutzzentren, Hedwig Wölfl, die Bedeutung dieser Räume hervor. „Digitale Räume eröffnen neue Möglichkeiten, sind aber zugleich mit Risiken verbunden, etwa durch Cybergrooming, Sextortion oder nicht-einvernehmliche Weitergabe von Bildmaterial“, so Wölfl. Die Aufgabe zeitgemäßen Kinderschutzes im digitalen Raum sieht die Expertin darin, dass sowohl Schutzbedarfe als auch Entwicklungsrechte von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden.
Konkrete Forderungen der Kinderschutz-Expert:innen
Die Expertinnen und Experten sehen eine dringende Notwendigkeit, Prävention, Sensibilisierung, Forschung und Versorgung strukturell weiter auszubauen und langfristig abzusichern. Konkret fordert der Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren:
- Österreichweite Sensibilisierungsmaßnahmen wie kontinuierliche Kampagnen, die einerseits zu einer Enttabuisierung des Themas beitragen, aber andererseits auch Wissen vermitteln, Betroffene stärken und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen. Dazu ist es notwendige positive Bilder zur Inanspruchnahme von Hilfen zu vermitteln.
- Verpflichtende Fortbildungen für Fachkräfte
Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen verpflichtend zu Anzeichen von Gewalt, Interventionsmöglichkeiten sowie im sensiblen Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen geschult werden. - Verbesserung der Datengrundlagen und Forschung
Es braucht aktuelle österreichweite Daten zu Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, um evidenzbasiert Unterstützungsangebote am jeweiligen Bedarf auszurichten. - Ausbau und langfristige Finanzierung der Kinderschutzzentren: Betroffene Kinder und Jugendliche und deren Bezugspersonen benötigen raschen Zugang zu spezialisierten Unterstützungsangeboten, um langfristige gesundheitliche und soziale Folgen zu reduzieren. Daher müssen Kinderschutzzentren ausreichend finanzielle Ressourcen erhalten, um Beratung, Krisenintervention, psychosoziale Begleitung und therapeutische Unterstützung nachhaltig anbieten zu können.
Eine wichtige finanzielle Ressource wurde mit der Fördermaßnahme „Stärkung der Krisenintervention in Österreich“ geschaffen, die vom Bundesministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 2022 ins Leben gerufen wurde, und von der der Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren seit Oktober 2024 als Fördernehmer profitiert, die jedoch per 30.9.2026 ausläuft. Eine Zusage einer Verlängerung liegt noch nicht vor.
Durch die Förderung konnten österreichweit rund 300 spezialisierte Fachkräfte -Sozialarbeiter*innen, Psychotherapeut*innen und klinische Psycholog*innen – teilweise oder vollständig finanziert werden. Die Förderung ermöglicht, dass bis zum Ende der Laufzeit etwa 45.000 Stunden Krisenintervention bei allen Formen von Gewalterfahrung geleistet werden, von denen rund 18.000 Personen (Minderjährige und deren Familien) profitierten. Neben der direkten Beratung wurden mit Mittel der Förderung weitere konkrete strukturelle Verbesserungen umgesetzt: kürzere Wartezeiten, längere Öffnungszeiten und neue oder ausgebaute Standorte, besonders in strukturschwachen Regionen. Mit den Mitteln der Förderung wurde auch das erste digitale Kinderschutzzentrum ins Leben gerufen. „Krisen treffen die verletzlichsten Mitglieder der Gesellschaft am härtesten“, so Birchbauer. „Die Kinderschutzzentren können helfen – aber nur, wenn die finanziellen Mittel weiterhin nachhaltig zur Verfügung stehen.“
Bundesverband Österr. Kinderschutzzentren: www.oe-kinderschutzzentren.at
4. Kinderschutztagung, 4.u.5. Mai 2026: 4. Kinderschutztagung 2026 - Kinderschutzzentren
Rückfragehinweis:
Verena Bittner-Call
Human Touch PR
+43 650 710 13 73
v.bittner@humantouch-pr.com
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- PK Kinderschutz bei sexualisierter Gewalt Presseinformation gesamt_Sperrfrist 29 04 2026_10 30 Uhr.pdf
- Bange Dirk Statement PK Kinderschutz bei sexualisierter Gewalt 29 04 2026.pdf
- Birchbauer Petra Statement PK Kinderschutz bei sexualisierter Gewalt 29 04 2026.pdf
- Caspari Peter Statement PK Kinderschutz bei sexualisierter Gewalt 29 04 2026.pdf
- Nagel Bianca Statement PK Kinderschutz bei sexualisierter Gewalt 29 04 2026.pdf