Einstweiliger Rechtsschutz im Familienrecht
Bildungshaus Schloss Puchberg (Puchberg 1, 4600 Wels)
Einstweiliger Rechtsschutz im Familienrecht
Donnerstag, 6. November 2025, 14.00 bis 16.30 Uhr
Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 180,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)
Seminare aus unserer Reihe Z!FF Flash bedeuten zweieinhalb Stunden kompakte, vertiefende und anwendungsbezogene Informationen über OGH-Entscheidungen zu einem ausgewählten Themenbereich und ihre Bedeutung für die Gerichts- und Beratungspraxis. Kurz, intensiv & topaktuell!
Wenn die Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Hauptverfahren zwar aussichtsreich ist, aufgrund der dafür notwendigen Verfahrensdauer aber erhebliche Nachteile nicht zu verhindern vermag, können Maßnahmen aus dem Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes Abhilfe schaffen. Dabei kommt allerdings für die Antragsteller:innen dem Antragsvorbringen, der Nutzung von zulässigen Mitteln zur Sachverhaltsfeststellung sowie der fundierten Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen für die einstweiligen Verfügungen sowie der Regelungen über die Kostentragung für ein solches Verfahren entscheidende Bedeutung zu. Demgegenüber ist auf Seiten von Antragsgegner:innen die richtige Einschätzung der Möglichkeiten, vorläufige Regelungen abzuwenden oder sie wirksam zu bekämpfen, wesentlich.
Im Zentrum eines weiteren Flash-Seminars – das eine Wiederholung der Fortbildungsveranstaltung vom Juni 2025 bildet – stehen daher der einstweilige Rechtsschutz im Familienrecht und wichtige Problembereiche im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen:
- Sicherung des Wohnbedürfnisses eines Ehepartners (§ 382j EO)
- Einstweilige Regelung der Benützung der Ehewohnung (§ 382 Z 8 lit. b EO)
- Sicherung von Aufteilungsvermögen (§ 382 Z 8 lit. b EO)
- Einstweilige Vorkehrungen zum Besitzschutz (§ 458 ZPO)
- Unterhaltsverfügungen (§ 382 Z 8 lit. a EO, § 382a EO)
- Schutz vor Gewalt im Wohnbereich (§ 382b EO)
- Allgemeiner Schutz vor Gewalt (§ 382c EO)
- Vorläufige Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen (§ 107 Abs. 2 AußStrG)
Mehr Informationen und Anmeldung: https://ziff.at/anmeldung/