Primäre Aufgabe eines Kinderschutzzentrums ist das Angebot von Beratung, Krisenintervention und Psychotherapie in Fällen von Gewalt oder Verdacht auf Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. In vielen Kinderschutzzentren wird darüber hinaus Erziehungs- und Familienberatung, Prozessbegleitung, Besuchsbegleitung und Kinderbeistand angeboten.
Diese Angebote richten sich an betroffene Kinder und Jugendliche selbst (auch als Zeugen von Gewalt), deren Familien und Bezugspersonen, einschließlich der Personen, von denen Gewalt ausgeht, sowie an alle, die in ihrer beruflichen Arbeit oder privat mit dem Problem der Gewalt an Kindern und Jugendlichen konfrontiert werden.
„Unter Gewalt verstehen wir körperliche,
psychische und sexuelle Gewalt
sowie Vernachlässigung.“
Kinderschutzzentren sind spezialisiert auf die
- niederschwellige Beratung psychosozial belasteter Kinder und Jugendliche und deren Familien,
- psychologische und psychotherapeutische Behandlung traumatisierter Kinder und Jugendlicher unter Einbezug ihres familiären Umfelds sowie ihrer Bildungs- und Betreuungsinstitutionen,
- Beratung, Planung und Vorbereitung von fallbezogenen Kinderschutzinterventionen in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendwohlfahrt bei Verdacht und/oder Bekanntwerden von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (physische, psychische und sexuelle Gewalt)
- Sensibilisierung und Qualifizierung von Personen, die mit Kindern arbeiten in Bezug auf Fragen des Kinderschutzes
- Bewusstseinsbildung für die Einhaltung der Kinderrechte
- Sensibilisierung der regionalen Öffentlichkeiten für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen und Themen des Kinderschutzes
- Begleitung von Prozessen, wo es um die Aufdeckung von Gewalt und die Entwicklung von Hilfeplänen geht, sowohl auf Seiten von KlientInnen als auch HelferInnensystemen
- projektbezogene Präventionsangebote zur Aufklärung über den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglichen Formen der Gewalt
Sie leisten diese Arbeit
- professionell auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse,
- für die betroffenen Familien kostenlos und
- nach den Grundsätzen
- der Hilfeorientierung und Ressourcenstärkung
- der Freiwilligkeit – auf der Basis niederschwelliger Angebote
- der Verschwiegenheit und Vertraulichkeit im Rahmen der gesetzlichen • Grundlagen (Verdachtsmeldung nach §37 B-KJHG).