Im Mittelpunkt des Seminars stehen die neueste Judikatur zum Scheidungsrecht, die verfahrensrechtlichen Besonderheiten und die erfolgreiche Beweisführung. Welche Beweisanträge sind zulässig? Was muss der klagende Ehepartner beweisen, was der Beklagte und was bedeutet „non liquet“? Gibt es im Zivilverfahren Beweismittelverbote? Wann ist die Verwendung heimlich aufgezeichneter Gespräche zur Beweisführung zulässig? Dürfen vertrauliche Mails, die WhatsApp-Kommunikation mit Freund*innen und Fotos im Prozess verwendet werden? Ist die ständige Beobachtung des Ehepartners zu Beweiszwecken gestattet? Kann seine dauernde Überwachung eine Wegweisung rechtfertigen? Wer muss die Detektivkosten zahlen? Und: Ist eine rechtswidrige Beweismittelbeschaffung eine schwere Eheverfehlung?
Die Teilnehmer*innenzahl ist aufgrund der geltenden Corona-Bestimmungen derzeit auf 20 Personen beschränkt.
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Hon.-Prof. Dr. Johann Höllwerth
Kosten: 180,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)