Im Zuge der Arbeiten an der Kindschaftsrechtsreform entstand im Justizministerium die Idee, eine Handreiche für Pflegschaftsrichter:innen und anderen Institutionen zum Umgang mit Gewalt im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht zu erarbeiten.

Über zwei Jahre lang arbeitete eine Expert:innengruppe unter der Leitung von Dr. Peter Barth daran, nun ist die Handreichung fertig. Wir haben mit fünf Expertinnen engagiert an der Erarbeitung der Handreiche mitgewirkt.

Auf rund 40 Seiten wird Richter:innen und Angehörigen der Justiz vermittelt, wie Kinder Gewalt in Familien direkt erleben und mit-erleben, welche Auswirkungen das (Mit-)Erleben von Gewalt auf die Entwicklung von Kindern hat, und welche Konsequenzen daraus für richterliche Entscheidungen in Hinblick auf Obsorge und Kontaktrecht erwachsen.

Der Prozess in der Arbeitsgruppe war nicht immer einfach, denn wie in der Praxis auch war es mitunter schwierig, zwischen den – berechtigten – Bedürfnissen der Erwachsenen und den Bedürfnissen der Kinder zu differenzieren.

Mehrere Vertreterinnen aus dem Kinderschutzbereich (Adele Lassenberger, Petra Birchbauer, Trude König, Hedwig Wölfl und Barbara Neudecker) beteiligten sich an der Erstellung der Handreiche und legten das Augenmerk immer wieder darauf, dass sich Kinder bei häuslicher Gewalt oft in einem schweren Konflikt zwischen in ihrem Bedürfnis nach Schutz vor Gewalt und ihrem Bedürfnis nach Kontakt und Zugehörigkeit mit ihren gewaltbereiten Angehörigen befinden.

Wir freuen uns sehr, dass die Handreiche nun fertiggestellt ist und hoffen, dass sie Richterinnen und Richterinnen hilft, in Kontakt- und Obsorgefragen Lösungen im Sinne des Kindeswohls und des Kinderschutzes zu finden.

Handreiche Stand 09.01.2024 (PDF)