Seminar in 2 Teilen im Dezember 2017 und März 2018
Inhalt:
- Der Rechtsbegriff „Kindeswohl“
- das psychologische Konstrukt „Kindeswohl“
- Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip vs. Grundsatz der Familienautonomie:
Widerspruch oder sinnvolle Ergänzung zur Wahrung der Kindesinteressen? - Kriterien eines kindeswohldienlichen Verhaltens aus psychologischer und
familienrichterlicher Sicht - klinisch-psychologische Diagnostik als Möglichkeit der Risikoeinschätzung bei
Kindeswohlgefährdung - die Wahl der Methoden zur Befunderhebung
- Fragestellungen an GerichtsgutachterInnen bei Überprüfung des Kindeswohls
- eingeschränkte bzw. fehlende Erziehungsfähigkeit sowie ihre Auswirkungen
auf Entscheidungen im Pflegschaftsverfahren - Maßnahmen zur Stabilisierung und Förderung des Kindeswohls im
innerfamiliären Kontext, Interventionsmöglichkeiten - Fallbeispiele
ReferentInnen:
- Mag.a Susanne Beck
- Mag.a Dr.in Franziska HARTL
Detaillierte Informationen und die Möglichkeit sich anzumelden, finden Sie hier: