ZiFF bietet seit Juni 2022 ein neues Seminarformat an: ZiFF Flash – zweieinhalb Stunden kompakte, vertiefende und anwendungsbezogene Informationen über neue OGH-Entscheidungen zu einem ausgewählten Themenbereich und ihre Bedeutung für die Gerichts- und Beratungspraxis. Kurz, intensiv & topaktuell!
Familienrecht und Sozialversicherungsrecht sind mitunter eng miteinander verknüpft: Mit der Eheschließung entstehen sozialversicherungsrechtliche Ansprüche, etwa auf Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Witwen- bzw. Witwerpension. In der Scheidungssituation ist die Aufklärung über die Rechtsfolgen wesentlich, die Rechtslage komplex und die Judikatur zahlreich.
Im Zentrum dieses Flash-Seminars stehen daher sozialversicherungsrechtliche Folgen der Ehescheidung und besonders wichtige Inhalte eines Beratungsgesprächs über diese Thematik:
- Welche unterschiedlichen Auswirkungen haben die verschiedenen Scheidungsformen auf sozialversicherungsrechtliche Ansprüche?
- Welche Voraussetzungen müssen für die Erlangung einer Witwen- bzw. Witwerpension nach Auflösung der Ehe erfüllt sein und in welcher Höhe gebührt eine solche Pension?
- Welchen Anforderungen muss ein Scheidungsvergleich als Grundlage für pensionsrechtliche Ansprüche entsprechen? Genügt der Verweis auf einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch?
- Besteht ein Anspruch auf Witwen-/Witwerpension, wenn anlässlich der Scheidung eine Unterhaltsleistung nur für den Fall der Not vereinbart wurde?
- Gebührt eine Witwen-/Witwerpension, wenn der geschiedene Ehepartner nach Ablauf einer befristeten Unterhaltsverpflichtung freiwillig weiterhin Unterhalt zahlt?
- Was gilt, wenn nach Vereinbarung einer Unterhaltsabfindung mit Teilzahlungen der zahlungspflichtige Ehepartner noch vor der letzten Rate stirbt?
- Ist die Zahlung der Unterhaltsbeiträge Voraussetzung für eine Witwen-/ Witwerpension nach der Ehescheidung oder genügt ein titulierter Unterhaltsanspruch?
- Kann ein während aufrechter Ehe gefälltes Unterhaltsurteil Grundlage für eine Witwen-/Witwerpension nach der Scheidung sein?
- In welchen Fällen ist eine tatsächliche Unterhaltsleistung nach Auflösung der Ehe pensionsrechtlich einem Unterhaltstitel gleichzusetzen?
- Welche Antragsfristen sind für die freiwillige Selbst- bzw. Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten?
- Müssen unterhaltspflichtige Ex-Ehepartner den Unterhaltsberechtigten die Beiträge zur freiwilligen Versicherung ersetzen?
- Unter welchen Voraussetzungen ist ein sog. Pensionssplitting möglich?
Bei dieser Fortbildung handelt es sich um eine Wiederholung der beiden Seminartermine vom Herbst 2022.
Vortragende: Mag.a Susanne Beck